• Startplätze: 0
  • Landeplätze: 0
  • Schlepp: 2
  • Piloten: 1

Schleppgelände für Gleitschirme und Hängegleiter

1.    Das Überfliegen der im Umkreis vorhandenen Naturschutzgebiete HA 42 „Rehburger Moor“, HA 120 Rehburger Moor II, HA 82 „Buchholzmoor“, HA 16 „Schmiedebruch“, HA 60 „Meerbruch“, „Wellier Schleife“ und „Stol-zenau-Leese“ ist aus Naturschutzgründen zu vermeiden, anderenfalls ist eine Mindestüberflughöhe von 150 m über Grund einzuhalten. Diese gilt ebenfalls für die Pufferzonen mit einem Radius von 500 m um die Schutz-gebiete.
2.    Bei Annäherung von Hubschraubern (z.B aus Bückeburg) oder anderen tieffliegenden Luftfahrzeugen ist der Windenschleppbetrieb zu unterbre-chen. Es wird empfohlen, mit dem Heeresflugplatz Bückeburg direkt Kon-takt aufzunehmen.
3.    Das Gelände liegt unter dem Luftraum Hannover. Der Luftraum D beginnt in 4.500 ft. Unmittelbar westlich beginnt die TMZ in FL 65. Alle Piloten sind auf die Luftraumstruktur hinzuweisen.
4.    Insbesondere bei Ausbildungsbetrieb ist auf eine niedrige Bewuchshöhe zu achten. Grundausbildung mit Hängegleitern ist nicht zulässig.
5.    Schleppbetrieb darf nur bei Hindernisfreiheit und abgesicherten Wegen stattfinden. Bei der Annäherung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder beispielsweise Fußgängern und Radfahrern ist der Schleppbetrieb zu un-terbrechen.

  • Gleitschirme
  • Hängegleiter

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