Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
Der Wank ist bekannt für seine ausgezeichnete Frühjahrsthermik im ausgehenden Winter. Die Szenerie mit Blick auf die Zugspitze ist beeindruckend. Auffahrt mit Wankbahn. Laufzeit ist zum Teil sehr eingeschränkt. Landeplatz am Gschwandtner Bauer. Die Bahn transportiert Drachen mit maximal 5,10m
1. Bauliche Anlagen dürfen nicht errichtet werden.
2. Die Startplätze müssen mit geeigneten, gebietsbezogenen Informationsta-feln, die mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Landesamt für Umweltschutz konzipiert werden müssen, über den Schutz und die Ge-fährdung der betroffenen Arten im SPA-Gebiet „Estergebirge“ versehen werden.
3. Der unmittelbare Überflug des südöstlich der Startplätze liegenden Höhen-rückens ist nur unter ausdrücklicher Einhaltung der Sicherheitsmindesthöhe zugelassen.
4. Es ist durch die Piloten sicherzustellen, dass Personen im Bereich der Start- und Landeplätze nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.
5. Das Überfliegen der Liftanlagen ist nur mit einer ausreichender Sicher-heitsmindesthöhe zulässig.
6. Wank - Startplatz Süd:
a. Durch die Startvorgänge dürfen Personen nicht gefährdet oder beein-trächtigt werden.
b. Auf überregionalen Wind ist besonders zu achten.
7. Wank Startplatz Ost-Nordost:
a. Es darf nur gestartet werden, wenn sich keine Fußgänger auf dem Weg unterhalb des Startplatzes befinden.
b. Starts dürfen nur bei einwandfreien Witterungsbedingungen erfolgen. Bei unklaren meteorologischen Verhältnissen und Wind > 20 km/h darf nicht gestartet werden.
c. Der Abflug zum Landeplatz hat rechtzeitig und mit ausreichender Hö-he zu erfolgen.
d. Auf Talwind ist zu achten.
e. Für alle Piloten ist eine Einweisung zwingend erforderlich.
f. Für die Höhenflugausbildung ist es erforderlich, dass sich der Flug-schüler ständig im Blickfeld der Fluglehrer befindet.
8. Wank - Rampe:
a. Auf Fußgänger im Startplatzbereich ist zu achten. Die Gefährdung von Wanderern ist unbedingt zu vermeiden.
b. Starts dürfen nur bei einwandfreien Witterungsbedingungen erfolgen. Auf starken Talwind, der bereits am späten Vormittag einsetzt, ist zu achten.
c. Auf Rettungsflüge von und zum Krankenhaus ist zu achten (Abstand ca. 3 km, 208°)
d. Zum weit entfernten Landeplatz ist rechtzeitig abzufliegen.
e. Die Sicherheitsmindesthöhen sind einzuhalten.
f. Der Landeplatz im Gewerbegebiet muss vor dem Start besichtigt werden.
g. Der Geländehalter hat den Platz vor der Rampe vor Aufnahme des Flugbetriebs mit Gleitschirmen herzurichten bzw. anzugleichen.
9. Wank – Startplatz Rosswank:
a. Die Startzeiten am Rosswank sind während der Winter- und Balzzeit (vom 1.11. bis 15.5. des Jahres) grundsätzlich auf die Zeit zwischen 10:00 und 18:00 beschränkt.
b. Vom 1.6. bis 31.11. dürfen Starts vom Rosswank nur in der Zeit von 2 Stunden nach Sonnenaufgang und 2 Stunden vor Sonnenuntergang durchgeführt werden.
c. Auf Rettungsflüge von und zum Krankenhaus ist zu achten (Abstand ca. 3 km, 208°).
d. Auf querende Fußgänger im Bereich des Rosswanks ist zu achten.
e. Vor dem Start sind am Startplatz Windrichtungsanzeiger anzubringen.
f. Gleitschirmschüler dürfen erst starten, wenn sie bereits mind. 10 Hö-henflüge in einem anderen Fluggebiet absolviert haben (kein Flugauf-trag).
g. Vor Ort ist eine Erste-Hilfeausstattung erforderlich.
h. Auf überregionalen Wind ist unbedingt achten (Leegefahr).
Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.