Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
https://www.alpspitzflieger.de
Infotafel mit Details zum Fluggebiet an der Talstation beachten.
Nordstart liegt in Waldschneise - empfindlich gegenüber Westwind (Schwierigkeitsgrad: mittel).
Notlandemöglichkeiten auf Skipiste.
Starkstromleitung am Landeplatz: Sicherheitsabstand einhalten!
Position und Höhenabbau südlich der Hochspannungsleitung.
Übungshang am Landeplatz nur für Vereinsmitglieder.
Thermik: Gute Thermik findet man am östlich vorgelagerten Kopf über dem Sportheim Böck.
Ostwind und Thermik entwickeln sich entlang des Grabens (Höllschlucht), wo auch die starken Hauptbärte stehen und von Richtung Pfronten/Kappel gegen die Alpspitze ziehen.
Eine weitere Einstiegsmöglichkeit bietet der Bart über der Wallfahrtskirche Maria Trost (1122m NN).
Wer es schafft, findet am östlich gelegenen Hündleskopf bei NO-Lagen beste Thermik/Dynamik.
Flüge zum Breitenberg und Wertach/Oberjoch bzw. ins Flachland möglich.
Erste Hilfe:In einer wettergeschützten Stahlbox am Startplatz grüner Strich befindet sich ein KFZ-Verbandkasten.
Gäste willkommen!
1. Die Piloten sind über eine Infotafel und / oder Handzettel über das Fluggelände und Auflagen zu informieren oder persönlich einzuweisen.
2. Der Geländehalter hat eine Geländeordnung (Flugbetriebsordnung Alpspitz) aufzustellen und auszuhängen.
3. Der Startplatz „Steiler Hund“ (ONO) ist exponiert und steil. Er darf nur von erfahrenen Piloten bei geeigneten Wetterlagen genutzt werden.
4. Der Startplatz „Grüner Strich“ darf nur bei Wind aus Nord und Nordost genutzt werden. Auf die Schneisensituation wird besonders hingewiesen. An der Mittelstation und an der Startstelle sind gut sichtbare Windrichtungsanzeiger anzubringen. Die Windverhältnisse müssen das sichere Erreichen des Landeplatzes gewährleisten.
5. Der Pilot hat sich vor dem Start über die Lage der Seile der Zipline (AlpspitzKICK) zu informieren und den Trassenverlauf in Augenschein zu nehmen. Das Überfliegen der Seilanlage muss mit ausreichendem Sicherheitsabstand erfolgen (mind. 50m). Der Pilot hat dies bei seinem Flugweg und seiner Flugplanung sicherzustellen.
6. Am Hauptlandeplatz östlich der Talstation befindet sich ein Zufahrtsweg und eine Hochspannungsleitung. Die Piloten sind darauf gesondert hinzuweisen. Insbesondere ist von der Hochspannungsleitung, des Weges und der Bahn ausreichend Abstand zu halten. Die Landeeinteilung darf nicht über die Hochspannungsleitung führen. Der Höhenabbau erfolgt bergseitig.
7. Ausbildungsflüge (Höhenflüge) sind nicht gestattet.
8. Der Übungshang darf nur in Absprache mit dem Geländehalter und dem Eigentümer / Pächter genutzt werden. Grundausbildung mit Flugschülern darf aufgrund der nördlich liegenden Stromleitung nicht durchgeführt werden.
Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.