Hanggelände für Gleitschirme
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Flugbetrieb nur in Absprache mit der Flugschule Rohrmeier / Milz! Wichtig: Regelungen zum Flugplatz Agathazell beachten: Keinerlei Landungen oder Einflüge in das rot markierte Sperrgebiet (siehe Skizze) des Flugplatzes Agathazell unter 500m Höhe über Grund/GND. Gleiches gilt für Talquerungen. Die Zulassung war nur in Absprache und Zustimmung des Flugplatzbetreibers und der Regierung von Oberbayern möglich.
1. Der Flugbereich für Gleitschirm- und Hängegleiterpiloten beschränkt sich auf den Flugbereich nordöstlich der Seilbahntrasse (Seilbahn des Bayerischen Rundfunks).
2. Gleitschirmpiloten müssen bei Flugbetrieb am Wochenende (April bis November) eine vorherige Erlaubnis beim diensthabenden Flugleiter am Flugplatz einholen. Dies gilt auch dann, wenn Segelflugbetrieb unter der Woche stattfindet (z.B. Fluglager auf dem Segelflugplatz). Hängegleiterpiloten haben diesbezüglich keine Einschränkungen.
3. Oberhalb des Grünten Gipfels kann der Luftraum frei genutzt werden. Es gelten die üblichen Vorflug- und Ausweichregeln gem. LuftVO.
4. Der Einflug in die Platzrunde des Segelflugplatzes Agathazell ist verboten. Ebenso darf der Westhang des Grünten oberhalb von Burgberg mit Gleitschirmen und Hängegleitern nicht von Piloten, welche am Grünten starten, genutzt werden. Für Ausnahmen ist eine konkrete Absprache (z.B. über Flugfunk) notwendig.
5. Zwischen dem LSG Oberallgäu und der Haltergemeinschaft Grünten ist eine Betriebsabsprache abzuschließen. Die Betriebsabsprache ist dem DHV vorzulegen.
6. Alle Piloten sind speziell in den Landeanflug und in die Landeeinteilung am Landepatz Talstation einzuweisen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Seile der Grüntenbahn. Zu den Seilen der Bahn ist ein Abstand von mind. 50 m einzuhalten.
7. Ausbildungsflüge dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Flugschüler mindestens 30 Höhenflüge in anderen Fluggeländen durchgeführt hat und einen dem Gelände entsprechenden Könnensstand besitzt.
8. Bei der Einweisung der Flugschüler muss der Fluglehrer insbesondere auf die Seilbahn und die aus der Luft schlecht sichtbaren Seile hinweisen.
9. Es muss eine sichere Funkverbindung zwischen Fluglehrer am Landeplatz und dem Flugschüler bestehen.
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