Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
http://www.odv-allgaeu.de/
Der Startplatz Höfatsblick/Probsthaus ist seit dem 23.7.19 gesperrt. Für den Neubau der Nebelhornbahn wurde eine Materialseilbahn errichtet. Diese führt durch den Startplatz am Höfatsblick. Aus Sicherheitsgründen ist deshalb der Startplatz bis zum Abschluss der Arbeiten gesperrt. Am Zeigersattel ist ein kleiner Startbereich eingezäunt und für Gleitschirmflieger nutzbar. Wichtig: Aktuelle Informationen und Karte über Zugang zum Zweigersattel sowie verbotene Bereiche auf https://www.odv-allgaeu.de/news
Das Nebelhorn ist eines der attraktivsten Fluggelände in Deutschland. Imposant ist die Lage in den hochalpinen Allgäuer Alpen. Rundum ist das Flugebiet als anspruchsvoll zu bezeichnen. Hauptstartplatz ist das Edmund-Probst-Haus an der Bergstation Edmund-Probst-Haus. Hier wird nach Westen gestartet. Hier wird auch ausgebildet. Der Nebelhorngipfel mit zwei weiteren Startplätzen wird in einer weiteren Seilbahnsektion erreicht. Der Nebelhorngipfelstartplatz (westlich der Gipfelstation) darf nur von besonders erfahrenen Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein genutzt werden. Einweisung erforderlich. Doppelsitzerstarts nur nach spezieller Zulassung durch den ODV. Der Nebelhorngipfel- Terrassenstartplatz (unterhalb der Bergstation) darf ebenfalls nur von erfahrenen Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein genutzt werden. Stabile Windverhältnisse sind zwingend. Einweisung erforderlich. Starts dürfen nur parallel zu den Seilen der Bergbahn erfolgen. Voraussetzung für Starts ist ein griffiger Untergrund, entsprechende Witterung und Flugerfahrung. Im Winter wird am Gipfel in Abstimmung mit der Nebelhornbahn AG ein Winterstartplatz angelegt.
Ein weiterer Startplatz befindet sich weiter westlich (Gaißfuß), welcher zu Fuß zu erreichen ist. Der Gaißfuß ist vom Gelände her wesenlich einfacher als der Nebelhorn Gipfel. Der Landeplatz Oibele ist von Bäumen begrenzt und ist als turbulent zu bezeichnen. Piloten können auch auf der Seealpe am Speichersee (Abstand halten) einlanden. Weitere Infos beim Club: http://www.odv-allgaeu.de/ . Verbindlich ist die Fluggeländeordnung des ODV.
1. Der Startplatz am Nebelhorngipfel darf nur von Piloten mit unbeschränktem Luftfahrerschein genutzt werden.
2. Im Wildeinstandsgebiet Seealpe ist ein Mindestabstand von 100 m zum Hang einzuhalten. Für Streckenflüge außerhalb des Hauptflugsektors ist die Kennzeichnung des Fluggerätes erforderlich. Im übrigen gilt die „Flugordnung Nebelhorn“ des ODV in der jeweilig aktuellen Fassung. Diese ist Bestandteil der vorliegenden Erlaubnis. Der ODV hat den Inhalt der „Flugordnung Nebelhorn“ mit dem DHV abzustimmen.
3. Doppelsitzerstarts am Nebelhorngipfel dürfen nur nach Einweisung und Zulassung durch den ODV erfolgen. Die Zulassung für Piloten richtet sich nach den Vorgaben des ODV mit Sichtprüfung und einer Bestätigung durch den ODV. Insbesondere dürfen Piloten nur dann zugelassen werden, wenn diese eine ausreichende Erfahrung und sicheres Schirmhandling nachweisen können. Doppelsitzerstarts dürfen nur bei stabilen Windverhältnissen zwischen 5 – 15 km/h, Startrichtung 200° plus / minus 20° durchgeführt werden. Bei unsicheren Boden- oder Witterungsverhältnissen besteht Startverbot. Von diesen Auflagen hinsichtlich Doppelsitzerstarts nicht betroffen sind folgende Startplätze: Nebelhorn Geißfuß, Nebelhorn Probsthaus, Nebelhorn Probsthaus Süd.
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