Klausenlift Deutschland

  • Startplätze: 1
  • Landeplätze: 1
  • Schlepp: 0
  • Piloten: 1

Hanggelände für Gleitschirme

1.    Das Fluggelände darf nur mit vorheriger Geländeeinweisung von sehr geübten Piloten beflogen werden. Diese Einweisung ist vom Geländehalter durchzuführen, der auch für die Luftaufsicht zuständig ist.
2.  In der Schneise sind Windrichtungsanzeiger aufzustellen, die den Piloten den wahren Wind anzeigen.
3.    Auf dem Gelände dürfen keine Doppelsitzerflüge oder Schulungsbetrieb durchgeführt werden.

  • Gleitschirme
  • Hängegleiter

Kommende Fluginitiativen

    Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.