Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
Das Gelände Walberla ist das Traditionsgelände der Nordbayerischen Drachenflieger. Der Tafelberg der Fränkischen Schweiz erhebt sich rund 200 m aus der Ebene und bietet eine super Aussicht. Der Rekord vom Walberla liegt bei 250 km. Der Berg ist in erster Linie ein Drachenflugberg. Eine Gastflugregelung gibt es für Drachenpiloten. Nur Mitglieder des NBDF und des 1. BGSC können dort auch Gleitschirm fliegen. Das Walberla liegt in einem Naturschutzgebiet. Daher sind einige Auflagen zu beachten. Infos direkt beim Verein: http://www.nbdf.de/
1. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die Auflagen und in die Verhältnisse des Fluggeländes Walberla.
2. Ausbildungsbetrieb ist nicht gestattet.
3. Sollte kein Höhengewinn erzielt werden, ist rechtzeitig der Landeplatz anzufliegen. Außenlandungen sind zu vermeiden.
4. Die Witterungsverhältnisse und die verwendeten Gleitschirmtypen müssen ein sicheres Erreichen des Landeplatzes gewährleisten.
5. Die mit dem DHV abgestimmte „Geländeordnung Walberla“ des Nordbayerischen Drachenflieger e.V. ist Bestandteil der luftrechtlichen Erlaubnis.
6. Kommerzieller Doppelsitzerbetrieb ist nicht gestattet.
Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.