Schauinsland Deutschland

  • Startplätze: 1
  • Landeplätze: 1
  • Schlepp: 0
  • Piloten: 5

Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter

http://www.gsccolibri.de/
http://www.dgfc-suedschwarzwald.de/

Der Schauinsland ist ein anspruchsvoll zu befliegender Berg. Eine Mindestgleitzahl von 5,5 bis 6 ist erforderlich, weil sich der Landeplatz sehr weit vom Startplatz entfernt befindet. Dazwischen ist viel Wald zu überfliegen. Das Gelände liegt im Naturschutzgebiet, weshalb einige Auflagen zu beachten sind. Eine Einweisung durch den Verein ist erforderlich! Wichtig: Abstand zu den Tragseilen der Schauinslandbahn mind. 100 Meter! Kein Toplanding.

1. Es dürfen max. 5 Hängegleiter gleichzeitig am Start aufgebaut werden.
2. Die Tragseile der Seilbahn müssen mit einem Mindestabstand von 100m überflogen werden.
3. Beim Überfliegen der Straßenbahn zwischen Günterstal und Wonnhalde ist ein Mindestabstand von 50m über den Fahrleitungen einzuhalten.
4. Der Transport de Fluggeräte zum Startplatz ist mittels Sammeltransporte durchzuführen.
5. Die Fahrzeuge sind auf öffentlichen und markierten Parkplätzen abzustellen.
6. Das Gelände darf von Piloten mit beschränktem- und unbeschränktem Luftfahrschein genutzt werden. A-Schein Piloten benötigen eine Einweisung in die Besonderheiten des Geländes und müssen Mitglied im GSC Colibri Freiburg oder DGFC Südschwarzwald sein. Ausbildungsbetrieb darf nicht durchgeführt werden.

  • Gleitschirme
  • Hängegleiter

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