Hanggelände und Schleppgelände für Gleitschirme und Hängegleiter
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Mitten im Flachland liegt die aufgeschüttete Kohlenhalde "Halde Norddeutschland". Eine der wenigen Möglichkeiten für Hangstarts und Groundhandling im Umkreis. Am besten bei Südwest Wind. Streckenflüge möglich. Gastflieger sind herzlich willkommen (3 Euro pro Tag). Wichtig: Keine Auffahrt mit Kraftfahrzeugen.
1. Windenschleppbetrieb darf nur durchgeführt werden, wenn ein Streckenposten, der den gesamten Schlepp- und Wegebereich einsehen kann, den Flugbetrieb mit Funkverbindung zur Startstelle / Winde absichert. Er hat sicherzustellen, dass die Schleppstrecke frei ist und sich keine Passanten auf den Wegen und in der Nähe der Schleppstrecke befinden und keine Gefahr für Dritte besteht. Der Hangweg im NW, der zur Schleppstrecke führt, ist zusätzlich gegen unbefugtes Betreten abzusichern.
2. Der Windenbereich ist gem. Windenführerbestimmungen abzusperren.
3. Es dürfen keine Schlepps bei Seitenwind durchgeführt werden.
4. Alle Piloten sind in die Auflagen dieser Erlaubnis und in die Besonderheiten der Geländenutzung einzuweisen.
5. Toplandungen auf der Halde dürfen nur in freien Bereichen durchgeführt werden. Eine Gefährdung von Personen und Piloten muss ausgeschlossen sein.
6. Bei Flugbetrieb ist generell sicherzustellen, dass Personen auf der Halde (z.B. Erholungssuchende, Radfahrer, etc.) nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden. Im Übrigen wird auf den Vertrag des RVR vom 2.10.2015 hingewiesen.
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