Hohenneuffen West Deutschland

  • Startplätze: 1
  • Landeplätze: 2
  • Schlepp: 0
  • Piloten: 4

Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter

http://www.dc-hohenneuffen.de/

Anspruchsvoller Startplatz, da das Gelände nach dem Anlaufbereich sehr steil abfällt (Felsen).
Aufgrund eines begrenzten Aufwindbandes können am Weststart Gäste nur während der Woche fliegen.

Niedrige Überflüge über den FFH-Gebiet zum Schutz besonders geschützter Tierarten vermeiden!
Deshalb nach dem Start möglichst schnell eine Höhe von mind. 300m über Grund machen.
Überfliegen der Bassgeige (Beurener Fels. Schlupffels, Brucker Fels und Friedrichsfels) im Umkreis von 250 m von der Hangkante ist zu unterlassen. Ausnahme sind Überflüge mit mehr als 300 m über Grund.
Dabei ist der Bereich der Baßgeige rasch zu überfliegen und schnell zu verlassen.
Kein Überfliegen des Wilhelmfels in niedriger Höhe!

Das Fluggelände befindet sich im Segelflugsektor Alb im Luftraum C/D des Flughafen Stuttgart. Ab einer Höhe von 4.500 ft MSL beginnt der kontrollierte Luftraum D. Folgende Vorraussetzung für den Einflug in den kontrolliertenLuftraum ab einer Höhe von 4.500 ft MSL (ca. 640m über Startplatzhöhe) müssen gegeben sein:

Höhenfreigabe liegt vor!
Flugfunkgerät wird mitgeführt!
Unbeschränkter Luftfahrerschein!
Informationen zu Höhenfreigabe über Flugfunkfrequenz 134,500 Mhz (ATIS). Flugleitung Hahnweide: Telefon 07021/51633

1.    Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug in dem Gelände eine Einweisung in die Besonderheiten des Geländes. Die Geländeordnung des Geländehalters (Drachenfliegerclub Hohenneuffen e.V.) ist zu beachten.
2.    Starts dürfen nur bei eindeutigen und sicheren Witterungsbedingungen (Westwind) durchgeführt werden. Jeder Pilot hat sicherzustellen, dass das Abheben vor dem Geländeabbruch erfolgt. Anderenfalls muss der Start rechtzeitig und vorher abgebrochen werden. Ausbildungsflüge zur A-Lizenz sind nicht gestattet.
3.    Beim Start dürfen sich keine Zuschauer im Startbereich aufhalten.
4.    Die Piloten sind auf die besondere Luftraumstruktur entlang der Schwäbischen Alb und des Nahbereichs des Flughafens Stuttgart hinzuweisen. Die Segelflugsektoren dürfen nur entsprechend der vereinbarten Regelungen beflogen werden.
5.    Doppelsitzerstarts mit Gleitschirmen: Aufgrund der anspruchsvollen Startplatzverhältnisse dürfen Starts nur von eingewiesenen und erfahrenen Tandempiloten bei einwandfreien Witterungsbedingungen durchgeführt werden.
6.    Der Zugang zu den Startflächen erfolgt auf dem Fußweg.
7.    Eingriffe in die Vegetation sind nicht zulässig. Anderenfalls ist mit der Unteren Naturschutzbehörde Esslingen, bzw. mit dem zuständigen Forstamt Rücksprache zu halten.
8.    Der Erlaubnisinhaber hat darauf zu achten, dass die Start- und Landeflächen frei von Abfall sind. Das Naturdenkmal „Molach“ darf durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.

  • Gleitschirme
  • Hängegleiter

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