Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
Da der Steilhang immer mehr von Brombeeren und sonstigen unerwünschten Sträuchern bewachsen wurde, sah sich der Geländehalter gezwungen, den Hang von schottischen Hochlandrindern abweiden zu lassen. Daher war es notwendig, Zäune anzulegen und die Breite des Starthanges auf ca. 50 m zu beschränken. Unterhalb des Hanges wurde ein ca. 10 Meter breiter Treibgang angelegt, damit die Tiere die Wasserstelle erreichen können. Dieser Treibgang muss überflogen werden. Die Zäune wurden überwiegend aus biegsamen Kunststoffpfählen und Kunststofflitze errichtet und sollten somit keine Verletzungsgefahr für die Piloten darstellen.
Damit auch der Starthang beweidet werden kann, wird er im November und Dezember gesperrt. Flüge sind in diesem Zeitraum nicht möglich. Der Startplatz und die Landewiese können dann jedoch für Aufziehübungen genutzt werden.
Bei Überquerung der Rinderweide an den Durchgängen im Zaun ist bei Anwesenheit der Tiere Vorsicht geboten, da Mutterkühe ihre Kälber schützen wollen, wenn man diesen zu nahe kommt.
Das Fluggelände darf maximal von 15 Personen gleichzeitig genutzt werden.
1. Entlang des Weges ist das Parken verboten. Geparkt werden kann nur innerhalb der Hoflage, wobei die Anzahl der Besucherfahrzeuge zu begrenzen ist. Gleichzeitig dürfen max. 5 KfZ parken.
2. Das Fluggelände darf nur von max. 15 Personen gleichzeitig genutzt werden.
4. Die Benutzung der Flächen für den Flugbetrieb ist ausschließlich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet.
5. Der auf dem Gelände befindliche Brunnenschaftdeckel ist während des Flugbetirebs mit Stroh oder anderem dämpfenden Material abzudecken um Pilotenverletzungen zu vermeiden. Bei der Geländeeinweisung sind die Piloten darauf hinzuweisen.
7. Bei Flugbetrieb ist zu der benachbarten Windkraftanlage ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.