Entenberg Deutschland

  • Startplätze: 1
  • Landeplätze: 2
  • Schlepp: 0
  • Piloten: 4

Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter

5. Der Flugbetrieb darf nur zwischen 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis einer Stunde vor Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 20:00 Uhr stattfinden.
7. Eine Behinderung der üblichen landwirtschaftlichen Nutzung des Landeplatzes darf nicht erfolgen.
8. Das Führen und Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der befestigten Wege ist zu unterlassen.

  • Gleitschirme
  • Hängegleiter

Kommende Fluginitiativen

    Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.