Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
Der Startplatz liegt in der Satelitenzone der RMZ Donaueschingen. Der Verein hat Auflagen seitens des Regierungspräsidiums zu erfüllen, welche unbedingt einzuhalten sind. Infos unter: http://baar-flieger.de/fluggebiete/
1. Die Zufahrt auf allen Wegen und Straßen muss freigehalten werden.
2. Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr darf nicht behindert werden.
3. Die angrenzenden Grundstückseigentümer dürfen in ihrer Arbeit nicht behindert oder belästigt, deren Pflanzen nicht beschädigt werden.
4. Start- und Landebereiche sind einzuhalten. Sie sind stets sauber zu halten.
5. Die Startfläche „Fürstenberg Nordost“ darf nicht bei Seiten- oder Rückenwind genutzt werden. In der Startschneise sind Windrichtungs-anzeiger zu errichten, die die Windsituation für Piloten erkennen lassen.
6. Zu Fahrstraßen ist beim Fliegen ein Sicherheitsabstand von mind. 50 m horizontal und vertikal einzuhalten.
7. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb am Startplatz „Fürstenberg Nord“ und „Fürstenberg Nordost“ ist z.B. mit Startleiter und / oder Funkverbindung sicherzustellen, dass es zu keiner gegenseitigen Gefährdung der Piloten kommt.
Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.