Hanggelände für Gleitschirme
https://freiraum-info.de/
http://www.dcb-ruhpolding.de/
Landeflächen: Zugelassene Landeplätze des DCB Ruhpolding
Höhendifferenz: ca. 600m
1. Starts dürfen nur bei eindeutigem Vorwind durchgeführt werden. Keine Starts bei Seiten- oder Rückenwind (Turbulenzgefahr). Bei der Gefahr von Leewirkungen durch Bäume oder Geländerelief darf der Flugbetrieb nicht aufgenommen werden.
2. Alle Piloten müssen durch den Geländehalter oder von ihm beauftragten Personen eingewiesen werden (z.B. Flugverkehr am Berg, oberhalb liegender Startplatz in der Skiabfahrt, Notlandeflächen, Gefahren).
3. Oberhalb des Startplatzes befindet sich im Anschluss ein weiterer Startplatz in der Skischneise (Flugcenter Ruhpolding / Skybanani). Gleichzeitige Starts sind nicht zulässig. Die Piloten haben vor dem Start den freien Luftraum sorgfältig zu überprüfen. Starts dürfen nur erfolgen, wenn der Luftraum frei ist und sich keine Gleitschirme vom oberhalb gelegenen Start-platz (Flugcenter Ruhpolding) im Abflug befinden. Bei Ausbildungsbetrieb muss der Fluglehrer dafür sorgen, dass es nicht zu gleichzeitigen Starts mit der Gefahr von Kollisionen kommt.
4. In der Schneise sind im Abstand mehrere Windspione anzubringen (tatsächlicher Wind).
5. Flugaufträge im Rahmen der Ausbildung zur A-Lizenz sind nicht gestattet.
6. Vor dem ersten Flug müssen Flugschüler mindestens 5 Höhenflüge von einem anderen Startplatz durchgeführt haben (Grund: keine Sichtverbindung zum Landeplatz, Schneisenstart). Bei Ausbildungsbetrieb muss jeweils an Start- und Landeplatz ein Fluglehrer, bzw. Fluglehrerassistent vor Ort sein. Die Funkverbindung zwischen Flugschüler und Fluglehrer muss gewährleistet sein.
7. Tandemstarts dürfen nur bei exaktem Gegenwind durchgeführt werden. Die Windgeschwindigkeit für Tandemflieger muss mind. 10 km/h betragen.
8. Starts bei gleichzeitigem Skibetrieb sind verboten.
9. Auf den Almbetrieb mit Beweidung und auf Erholungssuchende ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.
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