Schleppgelände für Gleitschirme und Hängegleiter
https://www.gleitzeit-ev.de/
Windenschleppgelände unterhalb der Halde Norddeutschland, bietet guten Einstieg in die Thermik. 900 m Schleppstrecke in Ost-West Richtung.
1. Bei Schlepp- / Flugbetrieb auf der Ost-West-Schleppstrecke ist darauf zu achten, dass keine Personen auf dem angrenzenden Feldweg gefährdet werden (z.B. bei Seitenwind und möglicher Abdrift des Schleppseils). Bei Annäherungen von Fahrzeugen oder Personen in den Startbereich ist der Schleppbetrieb einzustellen.
2. Alle Piloten sind in die Erlaubnis und die Auflagen einzuweisen. Der Feldweg „Gartenstraße“ darf mit eingehängtem Schleppseil nicht überflogen werden.
3. Es ist für jeden Flugtag ein Startleiter zu benennen, der die Auflagen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzt.
4. Stufenschlepp darf ausschließlich nur auf der Nord-Süd Schleppstrecke durchgeführt werden. Mit eingehängtem Schleppseil darf der Feldweg „Gartenstraße“ im Süden nicht überflogen werden. Der nördlich angrenzende „Vietengraben“ darf ebenfalls nicht überflogen werden. Die erforderlichen Bedingungen des DHV für Stufenschlepp sind zu erfüllen.
5. Die landschaftsschutzrechtlichen Befreiungen des Kreises Wesel vom 25.03.04 und 06.03.06 sind Bestandteile dieser Erlaubnis.
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