Hanggelände für Gleitschirme
Vor dem ersten Start Einweisung durch den Geländehalter erforderlich!
1. Piloten benötigen vor dem 1. Start in dem Gelände eine Einweisung in die Besonderheiten, Gefahren und Auflagen durch die Luftaufsicht Rainer Bürger, Telefon: 0173-2734033.
2. Toplandungen dürfen nur bei geeigneten Windverhältnissen von eingewiesenen Piloten durchgeführt werden.
3. Der Zugang zur Startstelle erfolgt grundsätzlich zu Fuß. Kraftfahrzeuge sind generell auf öffentlichen Parkflächen abzustellen
Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.