Nassauer Berg Deutschland

  • Startplätze: 1
  • Landeplätze: 1
  • Schlepp: 0
  • Piloten: 1

Hanggelände für Gleitschirme

https://www.thermik4u.de/fluggebiete/nassau

1. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in das Gelände. Die Piloten sind auf mögliche Gefahren (u.a. Turbulenzgefahr in der Schneise, Landung an der Lahn) hinzuweisen.
2. Flugbetrieb darf nur von Piloten mit Lizenz (mind. beschränkter Luftfahrerschein) durchgeführt werden. Tandembetrieb und Ausbildungsbetrieb ist nicht zulässig. Nach Ablauf eines Jahres ist dem DHV ein Bericht über den Flugbetrieb vorzulegen. Danach wird über Tandem- und Ausbildungsbetrieb neu entschieden.
3. Die Startfläche ist gemäß "Landespflegerischem Fachbeitrag" (Seite 16-19) anzulegen. Geländeveränderungen dürfen nur in Absprache mit der Unteren Landespflegebehörde (Rhein-Lahn-Kreis) vorgenommen werden.
4. In der Schneise sind zusätzlich Windrichtungszeiger anzubringen.
5. Die Auffahrt zur Startfläche ist mit der Stadt Nassau abzustimmen.

  • Gleitschirme
  • Hängegleiter

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