Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
http://www.sauerlandair.de/gelaende
Vorm ersten Start Einweisung durch Geländehalter erforderlich.
Keine allgemeine Auffahrt.
Naturschutzgebiet darf nicht überflogen werden.
Hauptlandeplatz an der Schützenhalle (LP1)
Start- und Landegebühr bei Sauerlandair zahlen.
1. Schulbetrieb darf nur mit jeweils einem Lehrer im Start- und Landebereich durchgeführt werden.
2. Bei Drachenschulbetrieb ist das seitlich hängende Landegelände zu berücksichtigen. (spezielle Einweisung erforderlich)
Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.