Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
http://www.sauerlandair.de/gelaende/willingen-sonnenhang
Hang für Ostwindlagen in einer Skischneise. Nicht bei Seitenwind fliegen.
1. Der Geländehalter hat durch genaue Einweisung der Flugschüler dafür Sorge zu tragen, dass sich der Flugbetrieb auf die angegebenen Start- und Landeflächen beschränkt.
2. Vorhandene schutzwürdige Strukturen wie Hecken, Baumreihen, Obstbäume usw. dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
3. Durch den Betrieb verursachte Schäden jeglicher Art (z.B. an Wegen) sind unverzüglich zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
4. Es ist sicherzustellen, dass die Wirtschaftswege für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr frei bleiben.
5. Lediglich für die Dauer des Flugbetriebs dürfen die dafür notwendigen mobilen Anlagen (Windsäcke usw.) genutzt und im Gelände aufgestellt werden.
6. Die betroffenen Flächen sind nach jedem Übungstag in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Abfälle sind einzusammmeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
7. Starts für Drachenflieger dürfen nur nach Einweisung durch eine vom Vorstand des Vereins Sauerland Air e.V. benannte Person durchgeführt werden.
8. Für Drachen- und Starrflüglerpiloten steht ein separater Landeplatz zur Verfügung (z.Zt. Landeplatz des Fluggeländes Ettelsberg).
9. Windrichtungen, die von der Startrichtung Ost abweichen, erfordern wegen der vorgelagerten Berge besondere Aufmerksamkeit.
10.Wegen der erschwerten Bedingungen am Landeplatz kann Ausbildung zum A-Schein GS nur bei Windstille bzw. dem Ausbildungsstand angemessener Windgeschwindigkeit durchgeführt werden.
11.Das Gelände ist für die Ausbildung mit Hängegleitern nicht zugelassen.
Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.