Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
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Startplatz liegt in einem Vogelschutzgebiet.
Auflagen unbedingt beachten.
Als Landefläche wird der Landeplatz "Schäfersfeld-Bruhansenhof" genutzt.
1. Der Zugang zum Startplatz erfolgt grundsätzlich zu Fuß über den Höhenweg. Durch eine geeignete Kennzeichnung an der Wegegabel ist sicherzustellen, dass die Piloten auf dem Höhenweg bleiben und den rechten, leicht abwärts führenden Weg nehmen.
2. Für das Gebiet westlich der Linie Schäfersfeld- Ibacher Holzplatz- Fuchsfelsen (Höhenweg) ist eine Mindestflughöhe von 300 m einzuhalten (Tiefflugverbotszone).
3. Starts dürfen in der Zeit zwischen 2 Stunden nach Sonnenaufgang und 1 Stunde vor Sonnenuntergang durchgeführt werden.
4. Der Geländehalter hat an den Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie an Feiertagen (und den zugehörigen Brückentagen) einen Startleiter einzusetzen, der den Flugbetrieb koordiniert. Der Startleiter hat insbesondere darauf zu achten, dass keine Starts mit Hängegleitern oder Gleitsegeln bei unsicheren Flugbedingungen (z.B. Lee, starke Turbulenzen) durchgeführt werden. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Flugbetriebsordnung (FBO), Abschnitt II - Startleitung, ist zu beachten.
Derzeit gibt es keine Fluginitiativen.