Klüsserath Deutschland

  • Startplätze: 2
  • Landeplätze: 1
  • Schlepp: 0
  • Piloten: 4

Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter

https://www.dfc-trier.com/

Topgelände in den Weinbergen an der Mosel. Ohne Aufwind sollte man zügig den Landeplatz ansteueren, da die Mosel überflogen werden muss, Einweisung vor dem ersten Start erforderlich! Die Moselgelände sind auch für Streckenflüge gut geeignet. Allerdings liegt der Flughafen Hahn in südöstlicher Richtung nicht weit entfernt. Daher sind Luftraumbeschränkungen unbedingt zu beachten und Flüge gut zu planen.

1.    Alle Piloten sind in die Besonderheiten des Geländes und in die Gefahren einzuweisen (z.B. weite Flugstrecke zum Landeplatz vom Startplatz 1, Landesituation, Notlandeflächen, Gefahren bei Notlandungen an der Mosel – Wasserlandungen, Toplandungen für Gleitschirme, etc.).
2.    Starts vom Startplatz 1: Die Voraussetzung für Starts ist die B-Lizenz. Es ist rechtzeitig und mit ausreichend Höhe zum Landeplatz „Kirmeswies“ abzufliegen. Auf mögliche Notlandeflächen sind die Piloten durch den Geländehalter hinzuweisen. Starts mit Gleitschirmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Landeplatz „Kirmeswies“ sicher erreicht wird (ausreichende Leistung des Schirms und passende Witterungsbedingungen) oder / und wenn sicher topgelandet werden kann.
3.    Toplandungen auf dem Startplatz 1 dürfen durchgeführt werden, wenn der Flugbetrieb dies gefahrlos zuläßt und keine startenden Gleitschirm- oder Drachenflieger gefährdet werden.
4.    Der Geländehalter hat Regelungen (Parksituation, Landevolte, Notlandeflächen, Einweisung, Beschilderung, etc.) für den Flugbetrieb festzulegen (Flugbetriebsordnung Klüsserath).
5.    Bei Meisterschaften und bei starkem Flugbetrieb ist ein Startleiter einzusetzen.
6.    Ausbildungsflüge vom Startplatz 2: Ausbildungsflüge sind möglich, wenn die Flugschüler in anderen Fluggeländen bereits Flugerfahrung gesammelt haben (mindestens 30 Höhenflüge) und die Windbedingungen ein gefahrloses Abheben und Fliegen ermöglichen. Der Landeplatz ist direkt anzufliegen. An Start- und Landeplatz ist jeweils ein Fluglehrer einzusetzen. Das Mitführen von Funk ist obligatorisch.
7.    Nach Starts vom Startplatz 2 ist generell rechtzeitig abzufliegen, wenn nach dem Start kein Höhengewinn erzielt werden kann.
8.    Die B 53 und der Campingplatz sind im Landeanflug mit mind. 50 m Höhe zu überfliegen.
9.    Die Landewiese ist so anzufliegen, dass eine Gefährdung von Personen am Campingplatz oder auf dem Sportplatz ausgeschlossen ist. Häuser sind im Landeanflug mit ausreichender Höhe zu überfliegen. Alle Piloten sind in die Landeeinteilung einzuweisen.

  • Gleitschirme
  • Hängegleiter

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