Hanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
Innsbruck Tourismus
Tourist Office
A-6021 Innsbruck
Burggraben 3
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Der An- und Abflug am Flughafen Innsbruck darf durch Hängegleiter und Gleitschirme niemals tangiert werden. Daher sind zwingend die Landeplätze am Fuß der Nordkette zu nutzen. Niemals in Talmitte einfliegen. Das gefährdet das gesamte Fluggebiet.
Die Start und Landeplätze befinden sich in der CTR Innsbruck! Innerhalb der CTR Innsbruck wurde ein sogenannter Segelflugsektor definiert, welcher von der Austro Control Flugsicherungsstelle Innsbruck jedoch nur temporär freigegeben wird. Freigabe-Info: +43-51703-4631; ATIS 126,025 MHz.
Es gibt ein Abkommen zwischen der Flugsicherungsstelle Innsbruck und den ortsansässigen Drachen- und Paragleiter Vereinen, unter welchen Voraussetzungen ein Fliegen im freigegebenen Segelflugsektor (max. 8000 ft) ausschließlich für Vereinsmitglieder (und mit entsprechender Einweisung) erlaubt ist.
Auch dann, wenn der Segelflugsektor innerhalb der CTR nur als Teil eines Streckenfluges genutzt wird (ohne Start oder Landung innerhalb der CTR), ist vorher bei der Flugsicherung in Innsbruck anzufragen, ob der Segelflugsektor freigegeben wurde! Freigabe-Info: +43 51703 6612; ATIS 126,025 MHz.
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